Mieter holen Kaution durch Mietbürgschaft zurück

Oktober 23rd, 2011

Wer Mieter ist und eine Mietkaution bei seinem Vermieter oder seiner Hausverwaltung hinterlegt hat, kann das blockierte Geld nun zurückholen.
Endlich ist es soweit – wer zurzeit knapp bei Kasse ist, und überlegt, ob er einen Kredit bei seiner Bank aufnimmt und effektiv mehr als 5,25 % Zinsen zahlen soll, kann sich das Geld  zu dem genannten Zinssatz lieber bei seinem Vermieter besorgen. Im Prinzip sein eigenes Geld – seine Mietkaution.
Die hinterlegte Mietkaution könnte nämlich ganz einfach durch eine Mietbürgschaft abgelöst werden.
Bevor man jedoch den Vermieter fragt, trägt man sich als Mieter erstmal für die Reservierung einer Mietkautionsbürgschaft ein. Damit erfährt man sekundenschnell, ob man überhaupt die Mietbürgschaft einer Kautionsversicherung erhält oder nicht. Es wäre peinlich, wenn der Vermieter mit dieser Alternative einverstanden ist und man als Mieter wegen einer negativen Bonitätsprüfung einen Rückzieher machen müsste.
Wichtig: Damit man wirklich nur die Bürgschaftsgebühr bezahlt, sollte man bei der Auswahl der Mietbürgschaft eines Versicherers auf den Zusatz „Keine Zusatzkosten“ achten. Nutzt man die Kautionsbürgschaft als alternativen Kredit, hat man dadurch gleichzeitig einen ehrlichen Vergleichswert. Verlang eine Kautionsversicherung keine Aufnahmegebühren, Kontoführungsgebühren oder ähnliches ist das daher positiv zu bewerten.
Wird die Mietbürgschaft der entsprechenden Mietkautionsversicherung genehmigt, darf man sich als Mieter freuen. Bis auf die geringe Jahresgebühr steht einem nämlich die restliche Mietkaution zur freien Verfügung. Je höher die Mietkaution, desto höher natürlich die Jahresgebühr – aber umso höher ist natürlich auch die frei gewordene Mietkaution. – Danke Mietkautionsbürgschaft!